§ 1 Vertragsgegenstand
CS-Jagdreisen wird als
Reisevermittler für Jagdreisen tätig. CS- Jagdreisen wird nur dann als
Reiseveranstalter tätig, wenn dies ausdrücklich im Reisevertrag
vereinbart ist. Die von CS-Jagdreisen vermittelte Jagdreise wird
also von den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern in eigener
Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung der zur
Reisedurchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Mit
Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags beauftragt und
bevollmächtigt der Reisende CS- Jagdreisen, einen Reisevertrag mit dem
jeweils im Vertrag/Auftrag genannten Reiseveranstalter abzuschließen.
Soweit erforderlich bevollmächtigt der Reisende CS-Jagdreisen weiter,
mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Speditionen, Hotels,
Mietwagengesellschaften usw.) weitere Verträge zu vermitteln und
abzuschließen. Da CS- Jagdreisen als Reisevermittler tätig wird bestehen
über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche
Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten
Reiseveranstalter bzw. den weiteren Leistungsträgern. Der
Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald die CS- Jagdreisen dem
Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat und der Reisende eine
Anzahlung geleistet hat.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Mit
dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der
Auftragsbestätigung erhalten Sie auch die Rechnung der fälligen
Vorauszahlungen, die –sofern nicht anders vereinbart – maximal 50 % der
Gesamtreisekosten bei Buchung der Reise beträgt. Die Restvorauszahlung
muss bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn gezahlt werden sofern nicht
anders vereinbart. Sollte die Vorauszahlungen – trotz gegebener
Nachfrist – nicht termingerecht bei uns eintreffen, haben Sie keinen
Anspruch auf Aushändigung der Reisedokumente. In diesem Fall gilt die
Reise als storniert. Alle damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden
getragen werden. Die Endabrechnung erfolgt auf Grund des von Ihnen
unterzeichneten Jagdprotokolls. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach
Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, muss der
gesamte Zahlungsverkehr über unser Büro abgewickelt werden. Direkte
Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Dritten, bzw. Direktzahlungen
an den Veranstalter oder an Dritte können generell nicht anerkannt
werden. Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz
des jeweiligen Outfitters bzw. Jagdveranstalters. Sofern nicht anders
vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der
Jagd- und Trophäengebühren sowie der anfallenden Gebühren für Versand
und Importverzollung ausgeliefert.
§ 3 Haftung
CS-
Jagdreisen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des ihm erteilten
Vermittlungsauftrages. Eine Haftung für den Reiseveranstalter, sonstigen
Leistungsträgern oder sonstigen Dritten erbrachter Leistungen besteht
also nicht. Dem Reisenden ist bekannt, dass die vermittelte Jagdreise
mit sonstigen Urlaubsreisen nicht vergleichbar ist. Die vermittelten
Jagdreisen finden in freier Wildbahn statt. Die Jagdgebiete unterliegen
einer Vielzahl von nicht beeinflussbaren Unabwägbarkeiten,
Witterungsverhältnissen, Einstandsverhalten des Wildes, aktuelle
Äsungssituation, usw. Es kann daher zu nicht beeinflussbaren Mängeln im
Komfort der Jagdreise kommen, hierfür kann keine Haftung übernommen
werden. Eine Garantie auf Gewicht, Größe und Klasse von Trophäen kann
nicht übernommen werden. Eine Haftung für Unglücksfälle, Gepäckverlust,
Beschädigungen, Verspätungen, Schäden und Aufwendungen aus höherer
Gewalt wird nicht übernommen. Hierzu gehören insbesondere Jagd- und
Verkehrsunfälle, Streiks, Verspätungen, politische Unruhen, Krieg und
Naturkatastrophen. Für die Einhaltung behördlicher Vorschriften,
insbesondere der Pass- und Zollbestimmungen sowie der internationalen
Abkommen über den Artenschutz ist der Reisende selbst verantwortlich.
Jede Schussabgabe erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Bei Erlegung
eines durch den begleitenden Jagdführer nicht freigegebenen Stückes
Wild hat der Reisende mit Sanktionen des Ziellandes, insbesondere auch
einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen, hierauf wird der Reisende
ausdrücklich aufmerksam gemacht. Eine Haftung für Unfälle bei der
Inanspruchnahme von Revierein-richtungen und Beförderungsmitteln im
Jagdrevier ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für den Trophäentransport
in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer
Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch,
Beschädigung oder Verlust ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder
des Versandes können wir keine Haftung übernehmen. Wir können für
Schäden an Ihrer Gesundheit oder an ihrer Ausrüstung keine Haftung
übernehmen, sofern uns kein Verschulden trifft.
§ 4 Beanstandungen
Vertragliche
Ansprüche gegen CS-Jagdreisen sind von dem Reisenden innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu
machen Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Der Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder Dritte
sind weder beauftragt noch bevollmächtigt, Ansprüche gegenüber CS-
Jagdreisen anzuerkennen. Es besteht eine Verpflichtung des
Reiseveranstalters, sonstiger Leistungsträger und sonstiger Dritte, bei
Mitteilung von Mängeln durch den Reisenden den Mangel unverzüglich und
im Rahmen des Zumutbaren zu beseitigen. Der Reisende verpflichtet sich,
angezeigte Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu
geben und Abhilfe zu fordern. Sollte eine Abhilfe gleichwohl nicht
erfolgen, so muss der Mangel in das in jedem Falle anzufertigende
Jagdprotokoll aufgenommen werden und vom Reiseveranstalter sowie der
örtlichen Reiseleitung unterzeichnet werden. Die im Protokoll
aufgenommenen Mängel sind abschließend. Werden Mängel im Protokoll nicht
aufgenommen, so kann der Reisende hieraus keine
Gewährleistungsansprüche gegenüber CS- Jagdreisen herleiten.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag
Tritt
der Reisende von einer gebuchten Reise zurück, so steht ihm frei, dem
Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgern bzw. sonstigen Dritten
einen anderen Reiseteilnehmer zu benennen. CS- Jagdreisen ist bereit,
mit dem vom Jagdteilnehmer benannten weiteren Reiseteilnehmer einen
weiteren Vermittlungsvertrag abzuschließen, der den Bedingungen des
ursprünglichen Vermittlungsvertrags entspricht. Wir empfehlen im Übrigen
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. CS- Jagdreisen kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise bei
Vertragabschluss sich durch nicht vorhersehbare außergewöhnlichere
Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Außergewöhnliche
Umstände sind beispielhaft Krieg, Streik oder sonstige Vorfälle, die in
ihren Auswirkungen besondere außergewöhnliche Umstände darstellen,
beispielhaft innere Unruhen im Reiseland, Epidemien, durch Tollwut
gesperrte Jagdgebiete oder aber auch hoheitliche Anordnungen wie
beispielhaft Entzug von Landesrechten, Beschlagnahmen von Unterkünften
oder Transportmitteln, Embargos, weiter gelten als außergewöhnliche
Umstände Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse,
Havarie, Zerstörung von Unterkunftsständen oder technische Defekte am
Transportgerät.
§ 6 Entschädigung bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag
Der
Reisende kann vor Beginn der Jagdreise jederzeit vom Vertrag
zurücktreten, kommt es zu einem Rücktritt, fällt eine angemessene
Entschädigung an. Für Jagdreisen innerhalb Europas gilt folgende
Entschädigung als vereinbart:
a) Die Kosten für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung
b) Die Kosten für bereits beantragte Visa und/oder Waffeneinfuhrerlaubnisse
c) Die Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen
d) Die Kosten für die Absage von Flügen, Leihwagen, Hotels, Fähren etc.
Bei
Jagden außerhalb Europas gelten gesonderte Bedingungen, diese werden
dem Reisenden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt, werden die
gesonderten Bedingungen insoweit nicht mitgeteilt, so gelten die
Bedingungen, die für Jagdreisen innerhalb Europas gelten. Soweit der
Reisende Leistungen aus Umständen die er zu vertreten hat nicht in
Anspruch nehmen kann, so kann er hieraus keine Gewährleistungsansprüche
stellen.
Tritt der Reisende von der Jagdreise innerhalb eines
Zeitraums von 60 bis 30 Tagen vor Reiseantritt zurück, so werden ihm
außerdem 40 % der voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten in Rechnung
gestellt. Tritt der Reisende von der Jagdreise innerhalb von 30 Tagen
vor Reiseantritt zurück, werden ihm 70 % der voraussichtlichen
Gesamtjagdreisekosten in Rechnung gestellt. Tritt der Reisende innerhalb
von zehn Tagen vor Reiseantritt von der Jagdreise zurück, werden ihm 95
% der voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten in Rechnung gestellt. Die
voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten sind jeweils in der
Auftragsbestätigung ausgewiesen. Soweit der Reisende Leistungen aus
Umständen, die er zu vertreten hat nicht in Anspruch nehmen kann, so
kann er hieraus keine Gewährleistungsansprüche herleiten. Dem Reisenden
wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass soweit eine Entschädigung
pauschal verlangt wird, ihm ein entsprechender Schaden überhaupt nicht
entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die angesetzten
Pauschalen. In unseren Gebühren sind keine Reiserücktrittversicherung
und keine Gepäckversicherung enthalten. Wie empfehlen den Abschluss
entsprechender Versicherungspakete.
§ 7 Kündigung wegen höherer Gewalt
CS-
Jagdreisen als auch der Reisende haben, soweit die Jagdreise in Folge
bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, das Recht, den Vertrag
aufzukündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages hat CS- Jagdreisen
alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Sollten
hierfür Mehrkosten anfallen, so sind die durch die Rückbeförderung
entstandenen Kosten je zur Hälfte von CS-Jagdreisen und dem Reisenden zu
tragen. Entsprechendes gilt für Stornokosten aufgrund der Kündigung
wegen höherer Gewalt für die von CS-Jagdreisen bereits vorgenommenen und
auch notwendigen Hotelreservierungen. Die übrigen Mehrkosten hat der
Reisende zu tragen.
Im Übrigen steht CS-Jagdreisen in Folge der Kündigung des Vertrages folgende Entschädigung zu:
a) Die Kosten für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung
b) Die Kosten für bereits beantragte Visa und/oder Waffeneinfuhrerlaubnis
c) Die Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen
d) Die Kosten für die Absage von Leihwagen, Fähren etc.
§ 8 Trophäen und Präparationen
Vorpräparation
und Transport von Jagdtrophäen, deren Ausfuhr aus dem Reiseland und
Einfuhr in das Heimatland des Reisenden, sowie die Beschaffung der
notwendigen Papiere hiefür sind nicht Gegenstand der von CS-
Jagdreisengeschuldeten Leistung. Behördliche Auflagen sind von dem
Jagdteilnehmer selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt
ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes oder des
Reiseveranstalters und durch die dort zuständigen Stellen. Ansprüche aus
der Bewertung der Trophäen oder Einsprüche des Jagdteilnehmers
hiergegen haben gegenüber CS-Jagdreisen keine Wirkung.
§ 9 Verjährung
Gewährleistungsansprüche
des Reisenden gegenüber CS- Jagdreisen gleich aus welchem Rechtsgrund
verjähren in einem Jahr, sobald der Jagdreiseteilnehmer den Mangel dem
Reiseveranstalter mitgeteilt hat.
§ 10 Abtretung
Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Reisenden gegenüber Dritten
sowie die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
seitens Dritter gegenüber CS- Jagdreisen im eigenen Namen sind
ausgeschlossen.
§ 11 Preisänderungen
Wir behalten
uns vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die
nicht von unserem Willen abhängig sind zu erhöhen, sofern der
Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.
Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten
(Treibstoff usw.), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Landegebühren und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die
betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20.
Tag vor dem Abreisetermin werden keine Preisänderungen mehr vorgenommen.
§ 12 Versicherungen
Unsere
Programme und Leistungen enthalten keine Versicherungen. Der Jagdgast
ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für
alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom
Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, können
wir keine Haftung übernehmen.
§ 13 Vorzeitiger Abbruch der Reise
Sollte
eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig
abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle
Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zusätzliche Transfers, Hotelkosten
und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.
§ 14 Verspätungen und Verlust von Ausrüstung und Gepäck
Für
Verspätungen von Flügen oder sonstigen Transportmitteln, den daraus
entstehenden Folgekosten und die daraus entstehenden Verzögerungen
übernimmt CS- Jagdreisen keinerlei Verantwortung. Ebenso über nimmt CS-
Jagdreisen keinerlei Haftung für verloren gegangene, verspätete oder
fehlgeleitete Ausrüstung und Gepäck und für die daraus entstehenden
Folgekosten.
§ 15 Sonstige Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertag sowie der dem
Vermittlungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der AGB im Ganzen zur
Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung,
die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand
ist, sofern der Reisende Vollkaufmann ist, für beide Teile Ratingen. CS-
Jagdreisen steht es frei, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen
Gerichtstandes des Reisenden geltend zu machen.
Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt hiervon unberührt.